Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen unter der Marke Joberg Vet. Stand: 27. September 2026.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Joberg GmbH (im Folgenden „Joberg“) erbringt unter der Marke Joberg Vet Leistungen zur Sichtbarkeit von Tierarztpraxen in KI-Assistenten, Suchmaschinen und Online-Verzeichnissen. Joberg erbringt diese Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Joberg und dem Kunden im Geschäftsbereich Joberg Vet, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB (B2B); Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Joberg schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Joberg ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte, der Entgelte und der Geld-zurück-Garantie nach Punkt 5.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.6 Die Angebote von Joberg sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterfertigte Annahme des Angebots samt Leistungsbeschreibung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Joberg zustande. Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: das Angebot mit der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen (insbesondere der Ausgangswert nach Punkt 5.3), der Auftragsverarbeitungsvertrag und diese AGB.
1.7 Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch E-Mail gewahrt, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2. Kostenloser KI-Sichtbarkeits-Check
2.1 Joberg bietet Tierarztpraxen einen kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Check an. Dabei werden KI-Assistenten mit Fragen zur Tierarztsuche am Ort der Praxis befragt und öffentlich zugängliche Informationen (insbesondere Google-Unternehmensprofil, Bewertungen und Website) ausgewertet. Das Ergebnis wird mit Datum, verwendeten Fragen (Prompts) und Screenshots dokumentiert, dem Kunden per E-Mail übermittelt und auf Wunsch telefonisch besprochen.
2.2 Der Check ist unverbindlich und kostenlos. Seine Anforderung oder Durchführung begründet keinen Vertrag über kostenpflichtige Leistungen und keine Verpflichtung des Kunden, ein Angebot anzunehmen.
2.3 Der Check ist eine Momentaufnahme zum dokumentierten Zeitpunkt. Antworten von KI-Assistenten ändern sich laufend, auch bei gleicher Fragestellung. Joberg übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine spätere Abfrage zum gleichen Ergebnis führt.
2.4 Der Kunde darf das Ergebnis des Checks für eigene Zwecke seiner Praxis nutzen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte zu deren wirtschaftlicher Verwertung bedarf der Zustimmung von Joberg.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Leistungsvariante. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Joberg. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Joberg.
3.2 Leistungsbausteine: Je nach vereinbarter Leistungsvariante kann die Leistung insbesondere folgende Bausteine umfassen: (a) Einrichtung und Pflege strukturierter Daten (Schema-Markup) für die Praxis; (b) Anlage, Bereinigung und Pflege von Einträgen in Online-Verzeichnissen und Branchenportalen; (c) Optimierung und Pflege des Google-Unternehmensprofils; (d) Aufbau von Bewertungs- und Reputationssignalen gemäß Punkt 3.7; (e) optional die Erstellung und der Betrieb einer Praxis-Website, die unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und von Joberg redaktionell geprüft wird, gemäß Punkt 3.10; (f) optional Maßnahmen zur Sichtbarkeit der Praxis als Arbeitgeber (Arbeitgeber-Modul); (g) einen monatlichen Report, der die in Punkt 5.2 genannten Kennzahlen ab dem ersten Vertragsmonat ausweist.
3.3 Mitwirkungspflichten: Der Kunde wird Joberg zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, insbesondere Verwaltungszugang (Manager-Rolle) zum Google-Unternehmensprofil, Zugang zur bestehenden Praxis-Website bzw. zur Domainverwaltung, soweit für die Leistung erforderlich, sowie die im Onboarding angeforderten Angaben zur Praxis (z. B. Leistungsspektrum, Öffnungszeiten, Team, Fotos). Joberg teilt dem Kunden die benötigten Zugänge und Angaben zu Beginn der Zusammenarbeit schriftlich mit. Der Kunde erteilt die angeforderten Zugänge innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung. Der Kunde informiert Joberg über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, etwa geänderte Öffnungszeiten, Standortwechsel oder Änderungen im Leistungsangebot. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Freigaben: Inhalte, die im Namen der Praxis veröffentlicht werden (insbesondere Website-Texte, Beschreibungen in Verzeichnissen und im Google-Unternehmensprofil, Antworten auf Bewertungen und Stellenanzeigen), legt Joberg dem Kunden vor der erstmaligen Veröffentlichung zur Freigabe vor. Der Kunde prüft die Inhalte und erteilt die Freigabe oder teilt Änderungswünsche binnen fünf Werktagen mit. Inhalte werden erst nach Freigabe veröffentlicht. Laufende Aktualisierungen bereits freigegebener Inhalte ohne inhaltliche Änderung der Aussagen (z. B. Öffnungszeiten, technische Anpassungen) bedürfen keiner gesonderten Freigabe. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die Angaben über seine Praxis, sein Team und seine Leistungen zutreffend sind.
3.5 Berufsrecht: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Werbung von Tierärztinnen und Tierärzten berufsrechtlichen Grenzen unterliegt (in Deutschland insbesondere den Berufsordnungen der Landestierärztekammern, in Österreich insbesondere dem Tierärztegesetz und den Standesregeln der Österreichischen Tierärztekammer). Joberg formuliert Inhalte sachlich und informativ und verzichtet auf anpreisende, irreführende oder vergleichende Aussagen. Die Verantwortung für die berufsrechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte trägt der Kunde; er weist Joberg auf ihm bekannte berufsrechtliche Vorgaben seiner Kammer hin.
3.6 Rechtsrahmen für die Kommunikation mit Patientenbesitzern: Soweit Joberg im Auftrag des Kunden Tierhalterinnen und Tierhalter kontaktiert oder Kontaktmöglichkeiten einrichtet (etwa Bitten um Bewertungen), stellt der Kunde sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen bzw. Rechtsgrundlagen vorliegen, insbesondere für die Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS.
3.7 Bewertungen: Joberg erstellt, kauft oder vermittelt keine gefälschten Bewertungen und veranlasst keine Bewertungen durch Personen, die die Praxis nicht tatsächlich in Anspruch genommen haben. Joberg unterstützt den Kunden ausschließlich dabei, echte Kundinnen und Kunden der Praxis um eine Bewertung zu bitten. Bewertungen werden nicht mit Gegenleistungen verknüpft und nicht nach ihrem Inhalt vorausgewählt. Der Kunde verpflichtet sich, seinerseits keine gefälschten oder gekauften Bewertungen zu veranlassen und die Richtlinien der jeweiligen Plattformen einzuhalten.
3.8 KI-Systeme und Plattformen Dritter: KI-Assistenten (etwa ChatGPT, Google Gemini bzw. Google AI Overviews und Perplexity), Suchmaschinen, Verzeichnisse und Bewertungsplattformen werden von Dritten betrieben. Joberg hat keinen Einfluss darauf, welche Antworten diese Systeme erzeugen, wie sie Informationen gewichten, ob und wann sie Änderungen übernehmen, und ob Plattformen Einträge, Bewertungen oder Profile ändern, sperren oder entfernen. Joberg richtet ihre Maßnahmen an den öffentlich bekannten Richtlinien dieser Anbieter aus.
3.9 Kein Erfolgsversprechen: Joberg schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl an Patientinnen, Patienten, Anfragen, Terminen oder Umsatz, keine bestimmte Platzierung oder Nennung in einem KI-Assistenten, einer Suchmaschine oder einem Verzeichnis und im Arbeitgeber-Modul keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen zugesichert. Unberührt bleibt die Geld-zurück-Garantie nach Punkt 5.
3.10 Praxis-Website: Ist die Erstellung und der Betrieb einer Praxis-Website vereinbart, ist sie Teil der laufenden Leistung. Die Website (insbesondere Code, Vorlagen, Gestaltung und Hosting) bleibt Leistung von Joberg; der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht. Inhalte und Kennzeichen des Kunden (Logo, eigene Texte, Fotos) sowie eine auf den Kunden registrierte Domain bleiben beim Kunden. Registriert Joberg auf Wunsch des Kunden eine Domain, erfolgt dies im Namen des Kunden oder die Domain wird bei Vertragsende auf den Kunden übertragen. Nach Vertragsende bleibt die Website für eine Übergangsfrist von 30 Tagen online und wird danach abgeschaltet. Auf Wunsch des Kunden übergibt Joberg innerhalb dieser Frist die Inhalte des Kunden (Texte und Bilder) in einem gängigen Format. Ein Anspruch auf Herausgabe von Code, Vorlagen oder offenen Dateien besteht nicht.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Joberg ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Joberg wählt Dritte sorgfältig aus und achtet darauf, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4.2 Leistungen Dritter, die im Namen des Kunden bezogen werden (insbesondere Domains und kostenpflichtige Verzeichniseinträge), werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden beauftragt und entweder vom Kunden direkt bezahlt oder von Joberg gesondert weiterverrechnet. Sie sind nicht im monatlichen Entgelt enthalten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die im Namen des Kunden eingegangen wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.
5. Geld-zurück-Garantie
5.1 Garantieversprechen: Joberg garantiert dem Kunden, dass sich seine gemessene KI-Sichtbarkeit in den ersten sechs Monaten ab Vertragsbeginn (Garantiezeitraum) gegenüber dem Ausgangswert verbessert. Liegt nach Ablauf des Garantiezeitraums keine der in Punkt 5.2 genannten Kennzahlen über dem Ausgangswert, erstattet Joberg dem Kunden das Entgelt nach Punkt 5.6. Es genügt, dass mindestens eine der fünf Kennzahlen über dem Ausgangswert liegt; in diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch. Die Garantie ist ein selbstständiges Garantieversprechen und tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Einzelheiten der Messung (Punkt 5.4) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung; bei Abweichungen gilt die für den Kunden günstigere Regelung.
5.2 Kennzahlen: Gemessen werden die folgenden fünf Kennzahlen:
(1) Mention Rate: Anteil der Prompts, in deren Antwort die Praxis genannt wird;
(2) Share of Voice: Anteil der Praxis an allen in den Antworten genannten Anbietern;
(3) Citation Rate: Anteil der Prompts, in deren Antwort die Website der Praxis als Quelle erscheint;
(4) Durchschnittsposition: mittlere Rangposition der Praxis in den Antworten, in denen sie genannt wird; eine Verbesserung ist eine kleinere Zahl;
(5) GBP-Aktionen: Summe aus Anrufen, Routenanfragen und Website-Klicks aus dem Google-Unternehmensprofil der Praxis.
5.3 Ausgangswert (Baseline): Vor Beginn der Maßnahmen misst Joberg die fünf Kennzahlen. Die Dokumentation eines zuvor durchgeführten kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Checks kann dafür als Grundlage dienen. Joberg übermittelt dem Kunden die Messung schriftlich; der Kunde bestätigt sie durch Gegenzeichnung. Der gegengezeichnete Ausgangswert ist Anlage des Vertrags und alleiniger Vergleichsmaßstab für die Garantie.
5.4 Feste Messbedingungen: Das Prompt-Set (die verwendeten Fragen), die gemessenen KI-Assistenten (Engines) und die Messmethode werden bei Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung festgelegt und während des Garantiezeitraums nicht verändert. Ändert ein Anbieter sein System während des Garantiezeitraums so, dass die Messung für diese Engine von außen nicht mehr vergleichbar ist (etwa durch einen Modellwechsel oder die Einstellung eines Dienstes), wird ausschließlich die betroffene Engine für die Bewertung ausgeklammert. Joberg dokumentiert die Ausklammerung und teilt sie dem Kunden im nächsten Monatsreport mit. Die Garantie bleibt für die übrigen Engines und Kennzahlen bestehen.
5.5 Voraussetzungen: Der Garantieanspruch setzt voraus, dass (a) ein vom Kunden gegengezeichneter Ausgangswert nach Punkt 5.3 vorliegt und (b) der Kunde die nach Punkt 3.3 angeforderten Zugänge innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung durch Joberg erteilt hat. Diese Voraussetzungen werden dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt.
5.6 Umfang der Erstattung: Im Garantiefall erstattet Joberg sämtliche für den Garantiezeitraum gezahlten monatlichen Entgelte sowie die Einrichtungsgebühr in voller Höhe. Nicht erstattet werden Kosten für Leistungen Dritter, die im Namen des Kunden bezogen und bezahlt wurden (insbesondere Domains und kostenpflichtige Verzeichniseinträge). Die Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Feststellung des Garantiefalls auf das Konto, von dem die Zahlungen eingezogen wurden.
5.7 Geltendmachung: Joberg übermittelt dem Kunden nach Ablauf des Garantiezeitraums einen Report mit den fünf Kennzahlen im Vergleich zum Ausgangswert (6-Monats-Report). Der Kunde macht den Garantieanspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des 6-Monats-Reports schriftlich geltend. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
5.8 Folgen der Erstattung: Mit der Erstattung endet der Vertrag. Eine vereinbarte Praxis-Website wird nach der Übergangsfrist gemäß Punkt 3.10 abgeschaltet. Aufgebaute Verzeichniseinträge, das Google-Unternehmensprofil und erhaltene Bewertungen verbleiben beim Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann statt der Erstattung vereinbart werden, dass Joberg die Leistungen für einen zu vereinbarenden Zeitraum ohne Entgelt fortsetzt; diese Wahl steht allein dem Kunden zu.
6. Termine
6.1 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Joberg schriftlich zu bestätigen. Fristen setzen die rechtzeitige Mitwirkung und Freigabe durch den Kunden gemäß Punkt 3.3 und 3.4 voraus und verschieben sich bei Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden entsprechend.
6.2 Verzögert sich die Leistung von Joberg aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, Störungen oder Änderungen bei Plattformen Dritter, Prüf- und Freischaltzeiten von Verzeichnissen oder Google und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Joberg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich Joberg in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Joberg schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Auflösung
7.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Vertragsbeginn, mangels Angabe mit Vertragsschluss, und hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Ein Jahresvertrag wird nicht geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
7.2 Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit.
7.3 Joberg ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; (b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, wie z. B. Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten; (c) der Kunde von Joberg Handlungen oder Inhalte verlangt, die gegen gesetzliche Bestimmungen, das tierärztliche Berufsrecht oder die Richtlinien von Plattformen verstoßen, insbesondere gefälschte Bewertungen.
7.4 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Joberg fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.5 Bei Vertragsende gibt Joberg die ihr eingeräumten Zugänge (etwa zum Google-Unternehmensprofil) zurück bzw. entfernt ihre Berechtigungen. Verzeichniseinträge, das Google-Unternehmensprofil und Bewertungen verbleiben beim Kunden. Für eine vereinbarte Praxis-Website gilt Punkt 3.10.
8. Entgelt
8.1 Das Entgelt besteht aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einem monatlichen Entgelt. Die Höhe ergibt sich aus dem Angebot. Die Einrichtungsgebühr wird bei Vertragsschluss gesondert in Rechnung gestellt. Das monatliche Entgelt wird jeweils für einen Leistungsmonat abgerechnet; eine Vorauszahlung für mehrere Monate wird nicht verlangt.
8.2 Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs in der EU erfolgt die Rechnungslegung nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften für innergemeinschaftliche Leistungen (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger), sofern die Voraussetzungen vorliegen.
8.3 Alle Leistungen von Joberg, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert vergütet. Kosten für Leistungen Dritter nach Punkt 4.2 sind vom Kunden zu tragen.
8.4 Joberg ist berechtigt, das monatliche Entgelt nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Monatsbeginn anzupassen. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; Joberg weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
8.5 Kostenvoranschläge von Joberg für Zusatzleistungen sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Joberg den Kunden vorab auf die höheren Kosten hinweisen.
9. Zahlung per SEPA-Lastschrift, Zahlungsverzug
9.1 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde erteilt dazu bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos. Die Einrichtungsgebühr wird nach Rechnungsstellung, das monatliche Entgelt jeweils monatlich eingezogen.
9.2 Joberg bzw. Stripe kündigt jeden Einzug mit Betrag und Fälligkeitsdatum spätestens zwei Kalendertage vor der Belastung an (Vorabankündigung). Die Vorabankündigung kann mit der Rechnung erfolgen.
9.3 Wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingelöst oder zurückgegeben, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Bankgebühren. Joberg ist berechtigt, den Einzug erneut zu versuchen.
9.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (§ 456 UGB). Der Kunde verpflichtet sich, Joberg die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dies umfasst jedenfalls den Pauschalbetrag nach § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.5 Im Falle des Zahlungsverzuges ist Joberg nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Joberg aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Joberg schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen von Joberg, einschließlich Analysen, Reports, Konzepte, Texte, Vorlagen, Prompt-Sets, Methoden und Software, bleiben geistiges Eigentum von Joberg, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Zwecke seiner Praxis.
10.2 Texte und strukturierte Daten, die Joberg für Verzeichniseinträge, das Google-Unternehmensprofil und Antworten auf Bewertungen erstellt, darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung der dafür angefallenen Entgelte auch nach Vertragsende unbefristet weiter nutzen. Für die Praxis-Website gilt Punkt 3.10.
10.3 Der Kunde räumt Joberg für die Dauer des Vertrags das Recht ein, die von ihm bereitgestellten Inhalte (Logo, Fotos, Texte, Angaben zur Praxis) zur Erbringung der Leistung zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Der Kunde sichert zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an Fotos und an Abbildungen von Personen, und hält Joberg insoweit von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
10.4 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Joberg, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, sowie eine Weitergabe an Dritte zu deren wirtschaftlicher Verwertung bedürfen der Zustimmung von Joberg.
11. Kennzeichnung und Referenzen
11.1 Joberg ist berechtigt, auf einer von ihr erstellten Praxis-Website einen unauffälligen Hinweis auf die Erstellung durch Joberg Vet anzubringen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
11.2 Eine Nennung des Kunden als Referenz (Name, Logo, Ergebnisse) sowie die Veröffentlichung von Zitaten oder Bewertungen des Kunden erfolgt nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Nach einem Widerruf entfernt Joberg die Nennung binnen 14 Tagen von ihren digitalen Kanälen. Die Darstellung anonymisierter Fallbeispiele ohne Nennung des Kunden und ohne Rückschlussmöglichkeit auf die Praxis bleibt zulässig.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch Joberg, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Joberg zu. Joberg wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Joberg alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Joberg ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
12.3 Joberg prüft Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit nur überschlägig. Joberg haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben über die Praxis, ihr Team und ihre Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Joberg und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Joberg ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Joberg haftet nicht für Entscheidungen und Änderungen der Betreiber von KI-Assistenten, Suchmaschinen, Verzeichnissen und Bewertungsplattformen (etwa die Sperrung, Änderung oder Entfernung von Einträgen, Profilen oder Bewertungen), soweit Joberg diese nicht durch einen Verstoß gegen die Richtlinien der Plattform vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
13.3 Jegliche Haftung von Joberg für Ansprüche, die auf Grund der von Joberg erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, wenn Joberg ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Joberg nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder berufsrechtliche Maßnahmen gegen den Kunden wegen von ihm freigegebener Inhalte; der Kunde hält Joberg diesbezüglich schad- und klaglos.
13.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Joberg. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit der Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Netto-Entgelte begrenzt.
13.5 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach den Punkten 6.3, 12 und 13 gelten nicht für Schäden, die Joberg vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, und nicht für Personenschäden. Die Geld-zurück-Garantie nach Punkt 5 bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Anbahnung und Durchführung der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
14.2 Als „vertrauliche Informationen“ gelten alle nicht offenkundigen Informationen kaufmännischer, technischer, organisatorischer, finanzieller oder rechtlicher Art, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Patienten- und Kundendaten der Praxis, Reports, Prompt-Sets, Methoden und Know-how, Preise sowie das Bestehen und der Inhalt des jeweiligen Vertrags, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
14.3 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits offenkundig waren oder später ohne Verletzung dieser Bestimmung offenkundig werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, (c) von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig entwickelt wurden, oder (d) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Im Fall von (d) informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.
14.4 Die Parteien geben vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter, Organe, Berater oder Erfüllungsgehilfen weiter, die diese zur Vertragserfüllung benötigen („Need-to-know“-Prinzip), und stellen sicher, dass diese Personen in zumindest gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.5 Die Geheimhaltungspflicht besteht ab dem ersten Kontakt, für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für drei Jahre nach deren Beendigung fort. Weitergehende gesetzliche Geheimnisschutzbestimmungen bleiben unberührt. Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder dauerhaft zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder die Dokumentation zur Geld-zurück-Garantie entgegenstehen.
14.6 Datenschutz: Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei (insbesondere Kontaktdaten von Ansprechpersonen) zur Durchführung des Vertrages auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
14.7 Auftragsverarbeitung: Soweit Joberg im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (etwa Bewertungen und Daten von Bewertenden, Daten aus dem Google-Unternehmensprofil, Kontaktanfragen über eine von Joberg betriebene Praxis-Website), handelt Joberg als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der Bestandteil des Vertrags wird und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter benennt. Joberg verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen und nach Weisung des Kunden, verpflichtet ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit, trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und löscht oder retourniert die Daten nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten von Patientinnen, Patienten und Tierhaltern gibt Joberg nicht in KI-Assistenten ein.
14.8 Die Datenschutzerklärung von Joberg Vet ist auf der Website von Joberg Vet unter /datenschutz abrufbar.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Joberg und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Kunden mit Sitz in Deutschland.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Joberg.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Joberg und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Joberg sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Ungeachtet dessen ist Joberg berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Bestätigung
Der Kunde bestätigt durch die Unterschrift des erhaltenen Angebotes bzw. durch schriftliche Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.